Als Wohnimmombilienverwalter benötigen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht.
Die Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden beträgt EUR 500.000 je Fall und EUR 1 Mio. je Versicherungsjahr.
Die Erlaubnispflicht und somit die Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Markt tätig sind. Alle Anderen benötigen zwingend eine Haftpflichtversicherung, die den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen entspricht.
