HUNDEHAFTPFLICHT
Ab 1.1.2016 gibt es in Schleswig-Holstein ein neues Hundegesetz, das wichtige Neuerungen für alle Hundehalter mit sich bringt. Die Einführung der Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung betrifft nun jeden Hundebesitzer.
Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, benötigt eine Hundehaftpflicht und muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Mindestdeckungssummen liegen in der Haftpflicht für Hunde bei: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden und das völlig unabhängig von der Hunderasse.
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