Viele Versicherer nutzen ein grob fahrlässiges Verhalten als Argument, um Leistungen aus der Hausratversicherung zu verweigern oder zu verringern. Einige Versicherer haben in ihren Bedingungen dies geregelt und machen keinen Unterschied.
Die VHV beispielsweise macht den Unterschied: In der Hausratversicherung KLASSIK-GARANT leistet sie auch in diesem Fall bis zur Versicherungssumme.