PRIVATHAFTPFLICHT - WARUM EIGENTLICH ?
Die Privathaftpflichtversicherung sichert den (privaten) Versicherungsnehmer, die Familie inkl. eventueller für den im Haushalt tätige Hausangestellte/n ab:
gegen Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Obwohl diese Haftung per Gesetz nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt wird, ist die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung, die jeder nach eigenem Ermessen abschliessen kann.
Im Fall eines Schadens haftet deshalb bei Fehlen einer solchen Versicherung der Verursacher mit seinem Vermögen.
Und: der Geschädigte muss sein privat Recht durchsetzen und auch damit rechnen, dass der Verursacher keinen ausreichenden Schutz hat.
gegen Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Obwohl diese Haftung per Gesetz nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt wird, ist die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung, die jeder nach eigenem Ermessen abschliessen kann.
Im Fall eines Schadens haftet deshalb bei Fehlen einer solchen Versicherung der Verursacher mit seinem Vermögen.
Und: der Geschädigte muss sein privat Recht durchsetzen und auch damit rechnen, dass der Verursacher keinen ausreichenden Schutz hat.
Die Privathaftpflicht übernimmt aber mittlerweile durch optionale Erweiterungen auch für solche Fälle, dass eben der Schädiger keinen Schutz hat, den eigenen Schaden.