
VORTEILE
Die Ammerländer Gebäudeversicherung verzichtet auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit. Somit besteht z. B. auch für solche Schadensfälle ausreichender Versicherungsschutz, denn ein Schaden kann schnell durch Fahrlässigkeit ausgelöst werden, wenn z.B. wenn beim Zubettgehen die Kerzen im Wohnzimmer nicht gelöscht werden und ein Brand die Folge ist.
Wertermittlung:
Grundlage ist der Wert „1914“. Der Wert Ihres Hauses wird dabei in Reichsmark ausgedrückt und mit einem Index (wird vom statistischen Bundesamt festgelegt) multipliziert.
FAQ
Erhalten Neubauten einen Nachlass?
Ja. Es gibt einen „Neubau-Nachlass“ in Höhe von 11 % für alle Gebäude, die noch nicht 6 Jahre alt sind. Für diese Objekte entfällt auch die obligatorische Selbstbeteiligung. Für alle Gebäude, die älter sind, bleibt es bei den bisherigen Konditionen.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Bis zu einem Gebäudealter von 20 Jahren besteht je Entschädigungsleistung grundsätzlich ein Selbstbehalt in Höhe von 250,00 €.