BEITRAG BERECHNEN
Wichtig für Bauherren ist die "Bauherrenhaftpflicht", denn für Schäden, die beim Bau, beim Umbau oder bei der Sanierung eines Hauses Dritten entstehen, haftet der Bauherr/Eigentümer der Immobilie. Grundlage ist dazu das BGB § 823. Der Bauherr steht dazu mit seinem gesamten Vermögen in der Haftung. "die Haftpflichtkasse VVaG" bietet Ihnen dazu die passende Haftpflicht.